Feuerwehrverein - Pfyn

Die Legionärsschenke

Mich kann man Mieten!


Pikettfahrzeug Chevrolet K2503,
Baujahr 1965, Allradantrieb, Hubraum 4784 ccm, 3+3+2 Sitzplätze


Ansicht links
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Ansicht rechts
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Fahrer und Beifahrer
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Sitzbank hinten
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Bierzapfhahn
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Laderaum, Generator, Festbank
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Kaffeemaschine, Gläser
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Miete

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Vermietung für Drittpersonen:
  • Grundgebühr von Fr. 100.--
  • zuzüglich pro Km Fr. 0.60
  • Chauffeur Fr. 20.--/Std., exkl. Treibstoff. Fahrzeug wird durch Vereinsmitglied gefahren.

Vermietung für Vereinsmitglieder:
  • Einmal pro Jahr, Grundgebühr Fr. 50.--, exkl. Treibstoff.

 

 

Relement

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Reglement für die Legionärsschenke:
Das Fahrzeug soll für gesellschaftliche Anlässe und zur Förderung des Vereinslebens dienen. Einsatz an Festen als Ausschankstation für Bier und alkoholfreie Getränke und für Ausfahrten.
Die Gesetzlichen Bestimmungen verbieten Abgabe von Alkohol an Jugendliche. Auf Verlangen ist ein amtl. Ausweis vorzulegen.

1.Einsatz:
1.1. von März bis Oktober in der Regel einmal monatlich eine Ausfahrt mit Vereinsmitgliedern.
1.2. Personentransport für Vereinsaktivitäten.
1.3. Beteiligung an Ausstellungen und Umzügen.
1.4. den unterstützenden Firmen zur Verfügung stellen.
1.5. Vermietung an Private oder Vereine.

2. Versicherung:
2.1. Das Fahrzeug ist mit Wechselnummer durch KH Rüdin eingelöst.
2.2. Die Kosten über das zweite Auto übernimmt der Verein.
2.3. Das Fahrzeug darf nur durch Personen aus dem Verein geführt werden. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Führerausweis der Kat. B (121). Privat-Haftpflichtversicherung einschliesslich Bonusverlust - Zusatzversicherung für das Lenken fremder Motorfahrzeugen.

3. Miet - Kosten
3.1. Vermietung für Drittpersonen: einmalige Grundgebühr von Fr. 150.--, zuzüglich pro km Fr. 0.60,
Chauffeur pro Stunde Fr. 20.--, exkl. Treibstoff.
3.2 .Vermietung für Vereinsmitglieder: Einmal pro Jahr, Grundgebühr Fr. 50.--, exkl. Treibstoff.

4. Einrichtung:
4.1. Getränkeausschank ist im Fahrzeug vorhanden
4.2. Getränke werden durch den Verein eingekauft und weiter verrechnet.

5. Reinigung:
Die Reinigung der Einrichtung und des Fahrzeuges wird dem jeweiligen Mietern nach Aufwand verrechnet.

6. Unterhalt:
Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug müssen im Frondienst von Vereinsmietgliedern geleistet werden

7. Standort:
Der Standort des Fahrzeuges ist bei KH Rüdin in Pfyn

8.Schlussbestimmung:
8.1. Das Fahrzeug muss nach jedem Gebrauch gereinigt, aufgetankt abgestellt werden.
8.2. Datum, Fahrkilometer und Fahrer müssen im Fahrtenbuch eingetragen werden.
8.3. Der Fahrer/in ist für Punkt 8.1 / 8.2. verantwortlich.

9. Vermietung
Nach Rücksprache mit KH Rüdin, Tel. 052 7652144, E-Mail: kh.ruedin@bluewin.ch


Pfyn, 01.07.2009
Vereinsvorstand

 

 

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