Feuerwehrverein - Pfyn

Der Feruerwehrverein - Pfyn

Vorstand

Periode Frühjahr 2016 bis Frühjahr 2018

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Präsident: René Michel
Unterer Brüel 54
8505 Pfyn
Tel. +41 (0)52 765 27 61
Vizepräsident: Manfred Stern
Berghofstrasse 4,
8505 Pfyn
Tel. +41 (0)79 138 39 54
Kassier: Wolfgang Scholz
Steckbornstrasse 10,
8505 Pfyn
Tel. +41 (0)79 419 59 56
Aktuar: Jacqueline Küng
Steckbornstrasse 42
8505 Pfyn
Tel. +41 (0)52 552 27 21
Beisitz: Tobias Röthlisberger
Elggerstrasse 46
8356 Ettenhausen
Tel. +41 (0)79 938 73 47

Geschichte

Einige Aufzeichnung zur Gründung und Zweck des Feuerwehrvereins Pfyn Dettighofen Weinigen

Im Herbst 1987 kam Werner Itel, er war Kommandant der Feuerwehr der Munizipalgemeinde Pfyn zu mir. Ich war damals Vize-Kommandant. Zu der Munizipalgemeinde Pfyn gehörten damals die Ortsgemeinden Pfyn/Dettighofen und Weiningen. Wir wussten, dass die Ortsgemeinde Weiningen in nächster Zeit mit Warth zu einer Einheitsgemeinde zusammenschliessen wird. Am 1. Januar 1995 war es soweit. Die Feuerwehr Weiningen gehörte ab dem 1.1.95 nicht mehr zu der Feuerwehr Pfyn.
Damals im Herbst 87 beschlossen Werner und ich dass wir im Frühling 88 einige Kameraden zur Gründung des Feuerwehrvereins Pfyn/Dettighofen/Weiningen. Den Namen des Vereins wählten wir so, weil die Kameraden der Feuerwehr Weiningen nicht mehr zu uns gehörten. Aber über den Verein blieben wir auch in Zukunft zusammen.
Ins Restaurant Sonnenhof, Pfyn hatten wir spontan folgende Personen zu einer Gründungsversammlung eigeladen: Es kann sein, dass ich die eine oder andere Person vergessen habe. Es sind dies:
Werner Itel sel, Weiningen    
Paul Brüllhard ,Hirschensprung, Dettighofen    
Ruedi Brüllhart, Ebnet 6 Pfyn    
Max Handschin, Weiningen    
Hansruedi Felber, Pfyn    
Alfred Keller, Dettighofen    
Fredi Krebs,Pfyn    
Romeo Küng, Frauenfeld    
Hansjürg Roth, Dettighofen    
Ernst Rüdin, Pfyn    
Karl-Heinz Rüdin, Pfyn    
Willi Schwarz, Pfyn    
Gustav Sidler, Pfyn    
Richard Vetteri, Pfyn    
Kurt Helg, Salmsach    
Paul Vogt, Weiningen    
Werner Merk, Pfyn    
Albert Isler, Felben    
Ueli Weber sel, Pfyn    
Richard Akeret sel, Pfyn    
Werner Singer sel, Frauenfeld    
Hans Felix sel Pfyn    
Fredi Stutz sel Hüttwilen    

Nach der Begrüssung der anwesenden erwähnte ich, dass es ein lockerer Verein werden soll, um gemütliche Stunden zu feiern. Auch war das Ziel, jedes Jahr ein Vereinsausflug oder Vereinsreise zu organisieren, sowie die Teilnahme an Feuerwehrmärschen.

Karl-Heinz Rüdin war Tagungspräsident

Wir diskutierten, wie der Vorstand zusammengesetzt werden soll. Wir waren der Meinung, dass das Kommando der Feuerwehr nicht identisch mit dem Präsidium  sein sollte. So setzte sich der allerste Vorstand des neu gegründeten Feuerwehrverein zusammen:
Präsident Werner Singer
Vize-Präsident Werner Itel
Aktuar Gustav Sidler
Kassier Alfred Keller
Beisitzer Karl-Heinz Rüdin

Folgendes  wurde besprochen:
  • der Jahresbeitrag wurde auf Fr.20.- festgelegt
  • Werner Itel wurde beauftragt die Statuten auszuarbeiten
  • Das Restaurant Sonnenhof Pfyn wird zum Vereinslokal bestimmt
Nach geraumer Zeit haben wir uns gesagt, dass ein richtiger Verein auch eine Standarte braucht.
Wir holten eine Offerte mit  Gestaltungsvorschlag bei der Firma Heimgartner in Wil. Sie kostete Fr. 3000.-. So machten wir uns auf die Suche nach einem Fahnengötti und einer Fahnengotte.
Fahnengötti war Ueli Weber sel
Fahnengotte war Monika Rüdin sel
Sie finanzierten unsere Standarte.

Bei einem Besuch bei der Feuerwehr Widen am Mutschellen AG sahen wir das Feuerwehrauto Chevrolet. Die Feuerwehr Widen brauchte es nicht mehr. So kaufte Karl-Heinz Rüdin das Feuerwehrauto mit dem symbolischen  Betrag von Fr. 500.- Einzige Bedingung war, wir durfte das Auto nicht weiterverkaufen. Das Auto wurde zum Nulltarif dem Feuerehrverein mit allen Rechten und Pflichten übergeben. Eingelöst wurde es mit Wechselnummer mit dem Brotauto vom Volg Pfyn. Der Standort war draussen hinter dem Volg. Da die Witterung draussen der Farbe des Autos zu schaffen machte, mussten wir das Auto frisch spritzen. Anschliessend fanden wir eine Garage bei Karl-Heinz Rüdin. Ab jetzt ist das Auto zusammen mit dem Jaguar von Karl-Heinz Rüdin mit Wechsel Nummer eingelöst.
Nachdem wir 1996 am Feuerwehrmarsch in Düdingen teilgenommen hatten, kam uns die Idee, was die können, sollte für uns auch möglich sein. Da Herisau ihren Feuerwehrmarsch nicht mehr durch führten, entschieden wir uns im Frühling 1997 einen Feuerwehrmarsch zu organisieren, welcher die ganze Ostschweiz abdeckte.
Das erste OK für den Feuerwehrmarsch 1997 wurde folgendermassen zusammengestellt:
OK Präsident Roland Bär Stv Werner Itel
Vice Präsident Werner Itel  
Aktuar Max Knöpfli Stv Max Handschin
Kassier Fredi Keller Stv Ruedi Brüllhard
Öffentlichkeitsarbeit Kurt Helg Stv Ruedi Brüllhard
Administration Max Handschin Stv Max Knöpfli
Streckenorganisation Ueli Stump Stv Karl-Heinz Rüdin
Festwirtschaft Werner Singer Stv Willi Schwarz
Transport/ Bauwesen Ueli Weber  
Verkehr/Technik Armin Spicher Stv Karl-Heinz Rüdin
Unterkunft Ruedi Brüllhard Stv Kurt Helg

Erstmals wurde der Marsch am Samstag, 3. Mai 1997 durchgeführt. Für die Zukunft wurde bestimmt, dass die Durchführung immer am ersten Samstag im Mai stattfinden soll. Der Start und das Ziel soll immer in Pfyn sein. Wir suchten einen Namen für den Feuerwehrmarsch.  Weil der frühere römische Namen von Pfyn „Ad fines“ war, einigten wir uns auf den Namen “Legionärsmarsch Dettighofen-Pfyn-Weiningen“. So wurden auch die Plaketten mit römischen Ziffern beschriftet. Start und Ziel ist im Restaurant Sonnenhof in Pfyn
Die 3 grossen roten Werbeblache, welche jede an den drei Dorfeingängen aufgestellt werden, konnte Karl-Heinz Rüdin bei einem ihm bekannten Drucker aus Zürich zum Nulltarif in Auftrag geben.
Ich freue mich, dass in der heutigen Zeit im Jahre 2016 mit einem neuen OK immer noch die Tradition des Legionärsmarsches weiter gemacht wird.
Für den Feuerwehrverein Pfyn 
Karl-Heinz Rüdin

Statuten

revidiert 2013

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1. Name
Art. 1 Unter dem Namen Feuerwehrverein Pfyn besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein im Sinne des Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches ZGB. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

2. Zweck
Art 2 Förderung der kameradschaftlichen und traditionellen Verbindung der Feuerwehren und der übrigen Bevölkerung von Pfyn und Umgebung
Art. 3 Organisation der Feuerwehrreise, Förderung der Teilnahme an sportlichen, kulturellen und fachlichen Veranstaltungen der Feuerwehr.
Art. 4 Ereignisse wie Reisen und ähnliche Veranstaltungen sollen in einer Vereins chronik festgehalten werden.

3. Mitgliedschaft
Art. 5 Mitglied kann jede aktive, ehemals aktive oder inaktive Person der Feuerwehr und dem Vereinszweck nahe stehende, natürliche oder juristische Person werden.
Art. 6 Neumitglieder werden durch die Generalversammlung aufgenommen.
Art. 7 Die Mitgliederbeiträge werden durch die Generalversammlung beschlossen. Beitragspflichtig sind alle Vereinsmitglieder, ausser den Ehrenmitgliedern.
Art. 8 Austritte müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Art. 9 Ausschluss eines Mitgliedes kann auf Antrag durch die einfache Mehrheit der Generalversammlung beschlossen werden.

4. Organisation
Art. 10 Die Organe sind:
  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Kontrollstelle
Art. 11 Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich bis spätestens am 31. März statt. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus.
Art. 12 Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt.
Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Art. 13 Die Kontrollstelle besteht aus zwei Vereinsmitgliedern und wird durch die Generalversammlung gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Rechnung und die Geschäfte des Vorstandes zu prüfen und zu Händen der Generalversammlung Bericht abzulegen.
Art. 14 Wahlen finden alle 4 Jahre statt.

5. Finanzen/ Haftung
Art. 15 Die Einnahmen resultieren aus Mitgliederbeiträgen, Spenden, Erlösen der Festwirtschaft, usw.
Art. 16 Damit werden die üblichen Vereinsausgaben, Beiträge oder Startgelder bei Veranstaltungen usw. bezahlt.
Art. 17 Für einmalige Anschaffungen hat der Vorstand eine Finanzkompetenz von Fr. 200.--Alle Ausgaben dürfen nur im Interesse des Vereins erfolgen.
Art. 18 Der Kassier legt pro Vereinsjahr die schriftliche Rechnung vor. Daraus müssen die Vermögenswerte und die Verwaltungsrechnung getrennt ersichtlich sein.
Art. 19 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

6. Änderung der Statuten
Art. 20 Die Statuten können nur mit 2/3 Mehrheit der Generalversammlung geändert werden. Änderungsanträge von Mitgliedern müssen bis spätestens am 30. November schriftlich an den Präsidenten gerichtet werden.
7. Auflösung des Vereins
Art. 21 Bei der Auflösung des Vereins wird das Vermögen für fünf Jahre dem kantonalen Feuerwehrverein zur Verwaltung übergeben. Entsteht in dieser Zeit in den drei Ortsteilen kein neuer Verein mit den ursprünglichen Interessen, muss das Vermögen einer wohltätigen Institution übergeben werden.
8. Schlussbestimmung
Art. 22 Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom Freitag 22. März 2013 beraten und beschlossen.
Für die Generalversammlung:
Der Präsident: Der Aktuar:
René Michel Jacqueline Küng

Anmeldung - Beitrittserklärung

Die/Der Unterzeichnende möchte gemäss den geltenden Statuten
Mitglied im Feuerwehrverein Pfyn werden.
Jahresbeitrag: Fr. 30.--
PDF-Dokument
Bitte das Anmelde Dokument vollständig ausgefüllten und an praesident@feuerwehrverein.ch mailen.
Bitte das Onlineformular vollständig ausgefüllten.